Allgemeine Mietbedingungen (AGM) über Unterkünfte des Zeltplatz Wetzlar
- Vertragsparteien
Vertragspartner sind die Rauszeit GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Philipp Kammerer & Björn Ratz, Im Kleinfeld 16, 35584 Wetzlar, Tel.: 06441-208 60 84, Fax: 06441-208 60 85, Mobil: 0176-32 57 45 08, E-Mail: info@lahnkanu.com, folgend „Zeltplatz Wetzlar“ genannt, und der Mieter. - Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen allgemeinen Mietbedingungen, folgend „AGM“ genannt. Zeltplatz Wetzlar überlässt dem Kunden die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Übernachtungsmöglichkeit nebst Zubehör, sofern zutreffend, folgend „Mietgegenstand“ genannt, zur Nutzung und hält sie während der Dauer des Mietverhältnisses in Stand. Der Mietgegenstand wird von Zeltplatz Wetzlar zum in der Buchungsbestätigung festgelegten Zeitpunkt an dem dort angegebenen Ort zur Verfügung gestellt. - Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Anfrage (Buchungsformular auf der Homepage) und die schriftliche oder elektronische Buchungsbestätigung (E-Mail) durch den Vermieter, spätestens jedoch mit Bereitstellung der Leistung, zustande.
Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg an den Mieter gesendet und beinhaltet alle Details der gebuchten Leistungen (insbesondere Dauer der Überlassung, Leistungsumfang, Vergütung, Ort und Zeit der Übergabe und der Rückgabe). Für den Umfang der Leistungen ist die Buchungsbestätigung ausschließlich maßgeblich. Der Mieter wird Zeltplatz Wetzlar umgehend auf etwaige Unrichtigkeiten hinweisen.
Die Buchungsbestätigung ist umgehend, jedoch spätestens vor Inanspruchnahme der vereinbarten Leistung, vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückzugeben. - Vergütung, Anzahlung, Zahlungsbedingungen
- Der in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung aufgeführte Mietpreis ist bis zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel, jedoch ohne weitere Aufforderung bis spätestens 7 Werktage vor dem in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstands auf unser nachstehendes Konto der Rauszeit GmbH zu überweisen:
- Sparkasse Wetzlar
IBAN: DE22 5155 0035 0002 0762 14
Für die Rechtzeitigkeit der Überweisung ist der Eingang der Zahlung auf einem der vorstehenden Konten maßgebend.
- Sparkasse Wetzlar
- Bei kurzfristigen Buchungen (1 Woche oder kürzer vor Übernachtung) muss der Mietpreis am Tag der Übergabe des Mietgegenstands vor Ort in bar oder per EC Karte) an Zeltplatz Wetzlar gezahlt werden.
- Ein Aufrechnungsrecht steht dem Mieter nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Mieter nur auf Grund von Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
- Umsatzsteuer
Die angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, inklusive der zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung gesetzlich gültigen MwSt.
- Der in der Buchungsbestätigung und in der Rechnung aufgeführte Mietpreis ist bis zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel, jedoch ohne weitere Aufforderung bis spätestens 7 Werktage vor dem in der Buchungsbestätigung aufgeführten Zeitpunkt der Übergabe des Mietgegenstands auf unser nachstehendes Konto der Rauszeit GmbH zu überweisen:
- Stornierung, Nichtantritt
Für den Fall, dass der Mieter den Mietvertrag vor dem vereinbarten Übergabetermin aus nicht von Zeltplatz Wetzlar zu vertretenden Gründen nachweislich schriftlich gegenüber Zeltplatz Wetzlar storniert, werden folgende Stornogebühren für den Mieter fällig:- Bis 30 Tage vor Übernachtungsantritt: 30 % des Mietpreises
- Bis 15 Tage vor Übernachtungsantritt: 50 % des Mietpreises
- Bis 2 Tage vor Übernachtungsantritt: 70 % des Mietpreises
- 1 Tag vor Übernachtungsantritt / Nichtantritt: 90 % des Mietpreises
- Umbuchungen
Anstelle einer Stornierung bietet Zeltplatz Wetzlar dem Mieter eine Umbuchung auf einen anderen Termin an. Für die Umbuchung erhebt Zeltplatz Wetzlar einmalig eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €. - Verzug
- Kommt der Mieter mit seinen Zahlungsverpflichtungen gemäß Ziff. 4 dieser AGM in Verzug und ist Zeltplatz Wetzlar ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, ist Zeltplatz Wetzlar berechtigt das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen, pauschalisierten Schadensersatz in Höhe der Stornogebühren gemäß Ziff. 5 AGM zu verlangen. Der Betrag ist höher, bzw. niedriger anzusetzen, wenn Zeltplatz Wetzlar einen höheren, bzw. der Mieter einen niedrigeren Schaden nachweist.
- Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin ab, so kann Zeltplatz Wetzlar unbeschadet ihrer gesetzlichen Rechte aus Verzug gegenüber dem Mieter einen sofort in einer Summe fälligen pauschalisierten Schadensersatz geltend machen. Ziff. 7.1 der AGM gilt insoweit entsprechend.
- Pflichten und Obliegenheiten des Mieters
- Der Mieter ist verpflichtet den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit zu übernehmen und den Mietgegenstand am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit in ordnungsgemäßem Zustand, sowie vollständig zurückzugeben.
- Der Mieter ist verpflichtet die vereinbarte Vergütung gemäß den vorstehenden Bestimmungen zu zahlen.
- Der Mieter nutzt den Mietgegenstand auf eigene Gefahr und ist für alle dabei von ihm verursachten Schäden selbst haftbar. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte haften insoweit für ihre Kinder.
- Der Mieter verpflichtet sich, die ihm überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln, Beschädigungen zu vermeiden, sowie Verlusten vorzubeugen. Für verloren gegangene Gegenstände und Beschädigungen des Mietgegenstands, gleich welcher Art, ist der Mieter in vollem Umfang ersatzpflichtig. Der Mieter wird etwaige Beschädigungen und Verluste ohne gesonderte Anfrage mitteilen.
- Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet auch alle sonst zur Vertragsdurchführung erforderlichen Mitwirkungspflichten unentgeltlich zu erbringen.
- Soweit und solange der Mieter seine Mitwirkungspflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Zeltplatz Wetzlar von der Erfüllung ihrer davon betroffenen Verpflichtung befreit. Eine diesbezügliche Nichterfüllung wird vom Mieter nicht als Verletzung dieser Vereinbarung angesehen und berechtigt den Mieter nicht zu einer Kündigung dieses Vertrages bzw. weitergehenden Ansprüchen. Der Mieter ist verpflichtet, die hieraus entstehenden Folgen (z. B. Verzögerungen, Mehraufwand, Schäden [z. B. Bußgelder]) zu tragen.
- Überlassung an Dritte
Dem Mieter ist es nicht gestattet, den Mietgegenstand ohne vorherige Erlaubnis von Zeltplatz Wetzlar Dritten zu überlassen oder weiterzuvermieten. Bei Verweigerung der Erlaubnis steht dem Kunden kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. - Gewährleistung
- Der Mieter wird den Mietgegenstand vor Reiseantritt sorgfältig auf Mängelfreiheit prüfen und den Vermieter auf etwaige Mängel unverzüglich hinweisen.
- Ist der überlassene Mietgegenstand mit Mängeln behaftet, so hat der Mieter, sofern er seiner Verpflichtung aus Ziff. 10.1 der AGM nachgekommen ist, unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz im Umfang der Ziff. 11 der AGM, das Recht, die Beseitigung der Mängel zu verlangen.
- Haftung
- Die Nutzung des Mietgegenstands erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
- Der Vermieter haftet daher insbesondere nicht für Beschädigungen oder den Verlust von Gegenständen der Mieter
- Ebenso haftet der Vermieter nicht für Schäden, die durch den Mieter beim Gebrauch der Unterkunft verursacht werden, gleichgültig ob es sich hierbei um Sach- oder Personenschäden handelt
- Zeltplatz Wetzlar haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Zeltplatz Wetzlar bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
- Die Nutzung des Mietgegenstands erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters.
- Höhere Gewalt
Wird die Durchführung des Mietvertrags durch höhere Gewalt, wie behördliche Untersagung, Gefahr von Beschädigung des Mietgegenstands, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, oder vergleichbare Ereignisse, unmöglich, so können sowohl Zeltplatz Wetzlar, wie auch der Mieter bis zur Übergabe des Mietgegenstands, sollte eine Umbuchung des Vertrags nicht möglich sein, den Vertrag kündigen. - Beendigung, Rückgabe
Bei Beendigung des Mietvertrags ist die Unterkunft ordnungsgemäß, d. h. ohne Beschädigungen oder Verluste, dem Vermieter zu übergeben. - Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame, bzw. durchführbare Regelung vereinbaren, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen, bzw. undurchführbaren Regelung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
- Sofern gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand Wetzlar. Es gilt deutsches Recht.
- Die Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Mieters erfolgt unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen nur zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen.
- Der Mieter kann die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Zeltplatz Wetzlar auf einen Dritten übertragen.
- Änderungen oder Ergänzungen der Buchungsbestätigung oder dieser AGM bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung selbst.